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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kristallglas handgeschliffen und einzigartig.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Arnstadt Kristall GmbH

 

 

1. GELTUNGSBEREICH

 

Für den vorliegenden Auftrag und für alle künftigen Aufträge des Kunden gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

 

2. ANGEBOT UND PREISSTELLUNG

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag ist für uns erst nach schriftlicher Auftrags-bestätigung verbindlich. Erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Aufträge von Vertretern gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mehr- oder Minderlieferungen sind gestattet, soweit sie fertigungsbedingt sind. Berechnet wird die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig. Geringfügige Form-, Dekor- und Höhenabweichungen sind zulässig. Berechnet werden die am Tag der Lieferung geltenden Preise. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Nebenkosten nicht ein.

 

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto auf den Nettowarenwert zu leisten. Skontoabzüge sind nur zulässig, sofern keine Zahlungsrückstande bestehen. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skonto angenommen. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes-bank. Schadenersatzansprüche unsererseits werden hierdurch nicht berührt. Etwaige Rabatte und sonstige Vergünstigungen entfallen. Jede Teillieferung auf Abschlüsse gilt in Bezug auf Berechnung und Bezahlung als gesondertes Geschäft. Werden die Zahlungs-bedingungen vom Kunden schuldhaft nicht eingehalten, so kann von uns Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, noch nicht bezahlte Ware auf Kosten der Kunden zurückgeholt und vom Vertrag fristlos zurückgetreten werden. Vertreter sind inkassoberechtigt, wenn sie von uns dazu schriftlich ermächtigt sind.

 

4. LIEFERTERMINE UND -FRISTEN

 

Lieferzeitangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Sie gelten als annähernd und ihre Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat. Weitere Voraussetzungen für ihre Einhaltung ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn für uns unvorhergesehene Hindernisse eintreten, z.B. behördliche Eingriffe, wesentliche Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung u.a. Führen die im letzten Satz genannten Ereignisse zu einer Verlängerung der Lieferfrist um mehr als 6 Wochen, gerechnet von der vertraglich fest vereinbarten oder unverbindlich angegebenen Lieferzeit, so sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

5. VERPACKUNG

 

Mangels besonderer Vereinbarung, erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.

 

6. VERSAND, GEFAHRENÜBERTRAGUNG

 

Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Bruchrisiko während des Transportes trägt der Kunde. Wird die Ware vom Kunden abgeholt oder diesem auf sein Verlangen zugesandt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Kunden oder Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn der Kunde uns als Frachtführer beauftragt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Sendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Absendung der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmung gilt auch für Teillieferungen. Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art, werden nur auf Verlangen des Kunden und für dessen Rechnung geschlossen.

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen, z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Dieser Vorbehalt gilt auch für Saldobeträge aus laufender Rechnung, in diesem Fall bezieht sich der Vorbehalt auf den Schlusssaldo. Mit dem vollständigen Kontoausgleich erlischt der Eigentumsvorbehalt. Der Kunde darf die von uns gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Er darf diese Ware insbesondere nicht sicherungshalber übereignen oder verpfänden. Er ist verpflichtet, uns auf seine Kosten alle Schäden sowie alle Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware und Übersendung aller Unterlagen unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Weiterverkauf auf Kredit ist der Kunde verpflichtet, unsere Rechte zu sichern. Bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäfts-verbindung tritt der Kunde schon jetzt alle Ansprüche an uns ab, die ihm aus der Veräußerung der von uns gelieferten Ware zustehen. Tritt an die Stelle der Forderung aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware eine andere Forderung z.B. auf Versicherung oder Schadenersatz, erfasst die Abtretung diese Forderung. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden Forderungen unserer Wahl, die dieser an uns abgetreten hat, in Höhe des Überschusses zurückabtreten. Wechsel darf der Kunde nur unter Vorbehalt seiner Ansprüche auf Zahlung der Weiterverkaufsforderung entgegen nehmen, im Falle der Diskontierung tritt er uns den Anspruch auf Auszahlung des Diskonterlöses ab. Steht die abzutretende Forderung im Kontokorrent, tritt der Kunde die Forderung aus dem Schlusssaldo in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Kaufpreises an uns ab. In allen Fällen nehmen wir die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung an der abgetretenen Forderung ermächtigt. Hat der Kunde mit seinem Abnehmer ein Abtrennungsverbot vereinbart, ist er zur Veräußerung der Ware nicht berechtigt. Zahlungen, die auf Grund der abgetretenen Ansprüche beim Kunden eingehen sind für uns gesondert aufzubewahren und, soweit unsere Forderungen fällig sind, unverzüglich an uns weiterzuleiten. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und die hierzu gehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Mit Zahlungseinstellung, Konkursantrag oder Eröffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen oder außer-gerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO erlischt die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung der Vorbehalts-ware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch ohne Rücktritt die von uns gelieferte Ware sicherungsweise zurückzunehmen. Sämtliche Kosten der Rücknahme trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an uns abgetreten.

 

8. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN

 

Der Kunde hat die Ware nach Eingang auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen und diesbezügliche Beanstandungen spätestens binnen 8 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Nicht äußerlich erkennbare Mängel sind dies-bezüglich nach Entdeckung, längstens jedoch innerhalb 6 Monaten ab Lieferung schriftlich zu rügen. Anderenfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht. Weitergehende Untersuchungs- oder Rügepflichten gemäß §377, 378 HGB bleiben unberührt. Die Rüge unterbricht nicht die Gewährungsfrist. Warenrücksendungen bedürfen der beiderseitigen Vereinbarung. Für Verlust und Beschädigung auf dem Rücktransport haftet der Kunde. Ersatzlieferungen werden nur im Umtausch der beanstandeten Ware geleistet, wenn ein Verschulden unsererseits nachgewiesen oder von uns anerkannt ist. Schadenersatz auf Ersatz von Arbeitslöhnen oder Verzugsschäden werden von uns in keinem Fall geleistet, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hinsichtlich solcher Ware oder Teilen von Waren, die nicht von uns hergestellt werden, hat der Kunde zunächst unseren Lieferanten auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck treten wir ihm unsere Gewährleistungsansprüche gegen den betreffen-den Lieferanten ab.

 

9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

 

Erfüllungsort für alle auf dem Vertragsverhältnis beruhenden Verpflichtungen, auch des Kunden, ist das Lieferwerk. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist das für uns örtlich und sachlich zuständige Gericht in Arnstadt/Thüringren, jedoch steht es uns frei auch am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen und des Vertrages im Übrigen nicht.

 

Stand Januar 2021

 

ARNSTADT ist ein führender Kristallhersteller und steht seit seiner Gründung im Jahr 1947 durch den Meistergraveur Heinrich Arlt für herausragende Fähigkeiten in der Glasherstellung.
Im Laufe der Jahre spezialisierte sich das Unternehmen auf weltberühmte Arbeiter für hochwertige und handgefertigte Bleikristallprodukte, einzigartige Formen und reine Materialien, sorgfältiges Schleifen und einen aufwändigen Erfolgsfaktor für die Gravur, der dieses Geschäft noch heute auszeichnet. Mit einer erfolgreichen Kombination aus hervorragender Handwerkskunst des Glasschmieds und dem Einsatz modernster Fertigungstechnologie schaffen wir faszinierende Bleikristallgegenstände von hoher Brillanz und Qualität.